Der damalige Vorsitzende Richter bei der 3. Zivilkammer beim Landgericht in Regensburg, Herr Brandstätter hatte den Deutschen § 358a ZPO https://dejure.org/gesetze/ZPO/358a.html " vorsätzlich ignoriert, aber auch vorsätzlich nicht gewürdigt, und und auch vorsätzlich nicht angewendet, " bei meinem damaligen für mich persönlich, " so sehr stark existentiell wichtigen, " und auch bei meinem damaligen für mich persönlich, " so sehr stark berechtigten Schadensersatzprozess " ???
Ebenfalls hatte damals Herr Brandstätter zusätzlich auch " noch ganz schön raffiniert " meine damalige " so sehr stark berechtigte zulässige, " und auch meine damalige " so sehr gut begründete Schadenersatzklage zu Unrecht absichtlich so dermaßen willkürlich zurückgewiesen, " dass mir dann anschließend die 3 damaligen Richter in der Berufungsinstanz bei dem 8. Zivilsenat am Oberlandesgericht in Nürnberg mich mit dem damaligen " Aussperrparagrafen, " nämlich mit dem damaligen § 522 Absatz 2 und 3 ZPO a. F. " ohne mündliche Verhandlung willkürlich aussperren konnten, " und mir persönlich damals dadurch mein, " so sehr stark berechtigter Weg " zum Bundesgerichtshof nach Karlsruhe " vorsätzlich willkürlich rigoros MENSCHENRECHTSVERLETZEND ohne Rücksicht auf Verluste zu Unrecht versperrt wurde !!!
Die 3 damaligen Richter beim 8. Zivilsenat am Oberlandesgericht in Nürnberg, der Vorsitzende Richter Herr Schmidt, aber auch der Beisitzer Herr Kopp, und auch mein damaliger Berichterstatter Herr Rebhan, hatten damals zudem auch noch den Paragrafen, nämlich den § 531 ZPO https://dejure.org/gesetze/ZPO/531.html " vorsätzlich ignoriert, " aber auch vorsätzlich nicht gewürdigt, " und auch noch zusätzlich absolut nicht angewendet, " bei meinem damaligen für mich persönlich, " so sehr stark existentiell wichtigen, " und auch bei meinem damaligen für mich persönlich, " so sehr stark berechtigten Schadensersatzprozess, " und die damaligen 3 Richter hatten dann " einfach absolut ganz schön raffiniert " den damaligen " Aussperrparagrafen, " den § 522 Absatz 2 und 3 ZPO a. F. " vorsätzlich willkürlich rigoros MENSCHENRECHTSVERLETZEND ohne Rücksicht auf Verluste angewendet, " und mir damals persönlich dadurch meinen für mich persönlich, " so sehr stark existentiell wichtigen, " und auch meinen für mich persönlich, " so sehr stark berechtigten Weg " zum Bundesgerichtshof " nach Karlsruhe vorsätzlich willkürlich rigoros MENSCHENRECHTSVERLETZEND ohne Rücksicht auf Verluste versperrt !
" Sehr wichtige Erklärung " zu dem damaligen " Aussperrparagrafen, " nämlich den § 522 Absatz 2 und 3 ZPO a. F., der von der " gesamten Richterschaft " Deutschlands " liebster Paragraf damals gewesen war, " weil nämlich alle" Rechtssuchenden ohne einer weiteren Begründung ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen werden konnte, ohne noch ein weiteres Rechtsmittel in Anspruch nehmen zu können " ??
Diesen " unzumutbaren Zustand der Aussperrung " bei allen Landgerichten, und auch bei allen Oberlandesgerichten Deutschlands hatte ich dann endlich mit der " Rechtskraft " am 27. Oktober 2011 für " alle Rechtssuchenden " Deutschlands dann abgeschafft !!! https://dejure.org/gesetze/ZPO/522.html
In meinem qr - code ist meine Errungenschaft mit der " Rechtskraft " am 27. Oktober 2011, die ermöglicht allen " Rechtssuchenden " Deutschlands jetzt den " Weg " zum BGH nach Karlsruhe " zu beschreiten, " dass mir " leider versperrt wurde " am 08. Februar 2008 durch den damaligen " Aussperrparagrafen, " nämlich durch den damaligen § 522 Absatz 2 und 3 ZPO a. F., die die 3 damaligen " vorsätzlich willkürlich rigoros MENSCHENRECHTSVERLETZEND ohne Rücksicht auf Verluste arbeitenden Richtern bei mir angewendet hatten mit " fatalen Folgen, " weil ich jetzt dadurch bettelarm bin !
Sehr Interessantes über meine sehr bescheidene Wenigkeit , und meine Unternehmungen.
Horst Glanzer
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